förderungskonzept

Förderungsinhalte

Mit Sachmitteln sollen Projekte gefördert werden, deren Ziel es ist, Therapieansätze  zu Symptomen der Neurofibromatose Typ 1 zu entwickeln oder zu prüfen.

Förderungsarten

Es werden Sachmittel für 2 Jahre vergeben.

Förderungsantrag

Anträge können in der Regel aus einer Hochschule bzw. einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung heraus gestellt werden. Antragsteller/innen sollen promoviert sein. Die Antragstexte werden ins Internet gestellt und sind daher allgemeinverständlich zu schreiben. Auf maximal zwei Seiten soll Folgendes beschrieben werden:

  • Antragsteller/in und Institution
  • Fragestellung
  • Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten
  • Geplantes Vorgehen
  • Beantragte Mittel

Auf einer weiteren Seite soll ein fachlicher Lebenslauf und zu dem Thema erfolgte  Publikationen de(r)s Antragsteller(in)s dargestellt werden.
Einreichungsfristen
Projektanträge können beim Vorstand des Vereins „Nothing is Forever“ bis zum 1.4., 31.6., 30.9. und 31.12 jedes Jahres eingereicht werden.

Vorbegutachtung

Der Antrag wird durch eine Vereins-eigene Kommission kurz begutachtet. Die Kommission besteht aus (zwei bis drei) Wissenschaftlern und Ärzten, die über die Neurofibromatosen arbeiten. Deren kurze Voten werden ebenso wie der Antrag innerhalb von 14 Tagen ins Internet gestellt.

Mitteleinwerbung und Genehmigung des Antrages

Jeder Antrag und die wissenschaftlichen Voten werden auf die Homepage des Vereins veröffentlicht. Jeder, der diesen Antrag unterstützen möchte, kann dies durch eine Spende für diesen Antrag tun. Die Mitteleinwerbung für das jeweilige Projekt erfolgt über das Internet. Die Höhe der jeweils gezeichneten Spenden und die Gesamtsumme der für das Projekt gezeichneten Spenden werden kontinuierlich protokolliert. Jeder kann zu der Förderung des Projektes beitragen. Wenn die beantragten Mittel eingeworben sind, erfolgt durch den Verein die Auszahlung an den Antragsteller.

Rechenschaftspflicht

Die Mittel sind durch die zuständige Hochschule/Institut zu verwalten.  Nach Beendigung der Förderung ist dem Verein unverzüglich eine Abrechnung über die Verwendung der bereitgestellten Mittel vorzulegen. Der parallel eingesandte Abschlussbericht wird im Internet veröffentlicht. Der Verein erwartet, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit durch eine Publikation der Wissenschaft nutzbar gemacht werden.