Der Vorstand kann natürliche Mitglieder und Nichtmitglieder zum Medizinischen Beirat ernennen und jederzeit abberufen. Mitglieder des Medizinischen Beirats sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Im Übrigen haben Mitglieder des Medizinischen Beirats beratende Funktion und sind nicht stimmberechtigt.

Die Aufgaben des medizinischen Beirats sind vielfältig: Anlaufstelle für den Vorstand, Information zu neuen medizinischen Erkenntnissen an den Vorstand, Unterstützung bei Veranstaltungen und Vorträgen sowie Bewertung von Förderanträgen.

Das Gremium ist ferner stets eng eingebunden in strategische Entscheidungen über die Ausrichtung des Vereins. Der Medizinische Beirat ist Kernstück der Vereinsarbeit. Wir sind froh, dass wir für diese wichtige Funktion erfahrene und hochrangige Mediziner/Wissenschaftler gewinnen konnten.

Die Mitglieder werden auf die Dauer von drei Jahren vom Vorstand festgelegt.

Die Mitglieder:

PD Dr. Dieter Kaufmann, Institut für Humangenetik Universität Ulm

Prof. Dr. Thorsten Rosenbaum, Chefarzt an der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Duisburg

Prof. Dr. Ralf Wagner, Gründer des Biotechnologie-Unternehmens Geneart AG und Professor am Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene an der Universität Regensburg